PHILIPP / Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Agentur Philipp GmbH
Stand: 2026
1. Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Agentur Philipp GmbH, Mengkofener Straße 27, 84130 Dingolfing (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Agenturleistungen, Softwareentwicklung, Webentwicklung, Design, Consulting und digitale Dienstleistungen.
1.2
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB, also nur B2B. Verträge mit Verbrauchern (§13 BGB) werden nicht geschlossen.
1.3
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.4
Individuelle Vereinbarungen, Nebenabsprachen oder Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform(E-Mail ausreichend)
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1
Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Softwareentwicklung, Webentwicklung, UI/UX-Design, technische Implementierung, API-Integration, Automatisierung, IT-Consulting, Hosting-Konfiguration sowie digitale Beratung und Projektmanagement.
2.2
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung der Agentur. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
2.3
Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte oder Subunternehmer einzusetzen, sofern dadurch keine Nachteile für den Kunden entstehen.
2.4
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Agentur Dienstleistungen im Sinne eines Tätigkeitsvertrags (§ 611 BGB), nicht die Herstellung eines konkreten Erfolges. Bei individuell vereinbarten Software- oder Webentwicklungsprojekten kann ein Werkvertrag (§ 631 BGB) geschlossen werden. Dies wird im Vertrag gekennzeichnet.
2.5
Der Kunde hat mitzuwirken, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist. Insbesondere hat er notwendige Zugangsdaten, Inhalte, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Projektfristen entsprechend.
2.6
Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, ist die Agentur berechtigt, Mehraufwand zu berechnen oder Projektunterbrechungen angemessen zu verschieben.
3. Angebote und Vertragsabschluss
3.1
Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet wurden.
3.2
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Auftragserteilung des Kunden (E-Mail ausreichend) oder
Kundenseitige Unterzeichnung eines Angebots oder
ausdrückliche Bestätigung der Agentur per E-Mail.
3.3
Kostenvoranschläge und Angebote basieren auf den Angaben des Kunden. Änderungen des Leistungsumfangs, Fehlinformationen oder nachträgliche Anpassungen können zu Preisabweichungen führen.
3.4
Die Agentur ist berechtigt, den Auftrag abzulehnen, insbesondere wenn:
• rechtliche oder ethische Gründe dagegen sprechen,
• eine Zusammenarbeit technisch nicht sinnvoll möglich ist,
• der Kunde unzureichende oder fehlerhafte Angaben macht,
• Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen.
3.5
Sofern nicht anders vereinbart, haben Angebote eine Gültigkeit von 7 Tagen ab Angebotsdatum.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1
Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2
Sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung auf Basis von Zeitaufwand (Stundensatz/Tagessatz) gemäß Angebot.
4.3
Projektleistungen mit einem Auftragswert über 6.000 € netto werden wie folgt abgerechnet:
| Zahlungszeitpunkt | Anteil |
|---|---|
| Bei Auftragserteilung (Projektstart): | 1/3 |
| Nach Projektmitte: | 1/3 |
| Nach Abnahme: | 1/3 |
4.4
Projektleistungen bis 6.000 € netto werden nach Leistungserbringung abgerechnet, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
4.5
Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen netto nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Skonto wird nicht gewährt.
4.6
Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt:
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen und
laufende Projekte bis zum Zahlungseingang vorübergehend zu pausieren.
4.7
Reise- und Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Domains, Plugin-Lizenzen, externe Softwarekosten, Serverkosten) sind vom Kunden zu tragen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.8
Die Agentur behält sich vor, Kostenvorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen, insbesondere bei langfristigen oder ressourcenintensiven Projekten.
5. Leistungszeit, Projektablauf und Verzögerungen
5.1
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart und schriftlich bestätigt wurden. Zeitangaben gelten als unverbindliche Projektplanung, sofern sie nicht als Fixtermine gekennzeichnet sind.
5.2
Projektverzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen (z. B. verspätete Freigaben, fehlende Inhalte, Zugangsdaten oder Rückmeldungen), verlängern Liefer- und Leistungsfristen entsprechend. Die Agentur haftet nicht für daraus resultierende Verzögerungen.
5.3
Gerät der Kunde mit seiner Mitwirkung länger als 14 Tage in Verzug, kann die Agentur:
Projektarbeiten pausieren,
Termine neu planen oder
bei längerem Stillstand (> 30 Tage) das Projekt kündigen und bereits erbrachte Leistungen sofort abrechnen.
5.4
Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern diese für den Kunden nutzbar sind.
5.5
Bei unvorhersehbaren Ereignissen (höhere Gewalt) wie Stromausfällen, Serverausfällen, Naturkatastrophen, Pandemien, Kriegshandlungen, Hackerangriffen oder behördlichen Anordnungen verlängern sich Fristen angemessen. Schadensersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
6. Nutzungsrechte, Urheberrecht und Open-Source-Einsatz
6.1
Alle von der Agentur erbrachten Leistungen (z. B. Softwarecode, Designs, Konzepte, Strategien, Texte, Dokumentationen) sind urheberrechtlich geschützt. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei der Agentur.
6.2
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der gelieferten Arbeitsergebnisse ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck.
6.3
Weitergabe, Verkauf, Unterlizenzierung oder Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur untersagt.
6.4
Werden erweiterte Rechte benötigt (z. B. Eigentumsübertragung, Source-Code-Übergabe, exklusive Nutzungsrechte), müssen diese vor Projektstart schriftlich vereinbart werden und sind vergütungspflichtig.
6.5
Die Agentur bleibt berechtigt, Arbeitsergebnisse anonymisiert zu Referenzzwecken zu verwenden (z. B. Portfolio, Projektbeispiele), sofern der Kunde nicht widerspricht. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.
6.6
Soweit im Rahmen der Softwareentwicklung Open-Source-Software verwendet wird, gelten die entsprechenden Open-Source-Lizenzen zusätzlich. Diese können Rechte des Kunden einschränken oder Pflichten enthalten (z. B. Copyleft-Bedingungen). Eine vollständige Liste verwendeter Open-Source-Komponenten wird bei Bedarf bereitgestellt.
6.7
Der Kunde erhält Zugriff auf Entwicklungsumgebungen, Code-Repositories oder Server nur, wenn dies vereinbart wurde. Sicherheits- und Zugangsrechte bleiben organisatorisch bei der Agentur vorbehalten.
7. Gewährleistung, Support und Haftung
7.1
Gewährleistung bei Werkleistungen
Soweit ein Werkvertrag vereinbart wurde (z. B. bei individueller Softwareentwicklung), gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme. Der Kunde muss Mängel schriftlich anzeigen und die Agentur hat das Recht zur Nachbesserung.
7.2
Keine Gewährleistung für Fremdleistungen
Für Fehler oder Ausfälle, die durch Drittanbieter entstehen (z. B. Hostinganbieter, API-Anbieter, Plugins, externe Dienste), übernimmt die Agentur keine Gewährleistung.
7.3
Systemabhängigkeiten und Browserkompatibilität
Software- oder Weblösungen werden für vereinbarte Umgebungen optimiert. Eine vollumfängliche Kompatibilität mit allen Geräten, Systemen und Browsern wird nicht geschuldet.
7.4
Support und Wartung
Regelmäßiger Support, Bugfixing und Updates sind nicht automatisch enthalten, sondern können über separate Service- oder Wartungsverträge vereinbart werden.
7.5
Haftungsbeschränkung
Die Haftung der Agentur ist ausgeschlossen, sofern nicht:
• Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt,
• eine Pflicht verletzt wird, die für den Vertragszweck wesentlich ist (Kardinalpflicht),
• Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.6
Haftungsausschluss bei Kundeneingriffen
Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch Anpassungen, Fremdsoftware, Hostingwechsel oder Eingriffe des Kunden entstehen.
7.7
Datensicherungspflicht
Der Kunde ist für regelmäßige Backups eigener Daten verantwortlich. Für Datenverluste übernimmt die Agentur keine Haftung, wenn diese durch unterlassene Datensicherung beim Kunden entstehen.
8. Vertraulichkeit, Datenschutz und Schlussbestimmungen
8.1
Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technischen Informationen, Dokumente und Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.
8.2
Datenschutz
Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten nach den Bestimmungen der DSGVO.
Es gilt ausschließlich die Datenschutzerklärung.
Bei Projekten mit personenbezogenen Daten kann ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich sein. Dieser wird bei Bedarf bereitgestellt.
8.3
Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter oder Subunternehmer der Agentur während der Projektlaufzeit und 12 Monate danach nicht abzuwerben oder direkt zu beschäftigen. Bei Verstoß fällt eine Vertragsstrafe von 3 Bruttomonatsgehältern des betroffenen Mitarbeiters an.
8.4
Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend), sofern keine strengere Form vorgesehen ist.
8.5
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dingolfing, Deutschland. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.6
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
